Betroffene Personen haben gegenüber der Meldebehörde das Recht, auf unentgeltliche Einrichtung von Übermittlungssperren. Der Eintragung von Übermittlungssperren ist bis zu seinem Widerruf gültig.
Betroffene Personen haben gegenüber der Meldebehörde das Recht, auf unentgeltliche Einrichtung von Übermittlungssperren. Der Eintragung von Übermittlungssperren ist bis zu seinem Widerruf gültig.