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Verwaltungsgemeinschaft Pforzen

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Allgemein

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Betroffene Personen haben gegenüber der Meldebehörde das Recht, auf unentgeltliche Einrichtung von Übermittlungssperren. Der Eintragung von Übermittlungssperren ist bis zu seinem Widerruf gültig.

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