Wir weisen darauf hin, dass zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Besitz, die Anlieger die Gehwege entlang der Grundstücksgrenze zu sichern haben. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, muss auf der Fahrbahn eine ein Meter breite Gehbahn entlang der Grundstücksgrenze geräumt und gesichert werden.