Raiffeisenbank Kirchweihtal eG                                            Sparkasse Kaufbeuren                                                         

VGem Pforzen:   IBAN: DE43 7336 9918 0003 5147 22 - BIC: GENODEF1OKI       IBAN: DE16 7345 0000 0000 1605 80 - BIC: BYLADEM1KFB

Markt Irsee:        IBAN: DE89 7336 9918 0001 8117 38 - BIC: GENODEF1OKI        IBAN: DE23 7345 0000 0000 2100 21 - BIC: BYLADEM1KFB

Gem. Pforzen:    IBAN: DE28 7336 9918 0003 5104 33 - BIC: GENODEF1OKI       IBAN: DE17 7345 0000 0000 1600 77 - BIC: BYLADEM1KFB

Gem. Rieden:     IBAN: DE09 7336 9918 0002 7103 31 - BIC: GENODEF1OKI        IBAN: DE79 7345 0000 0000 1500 37 - BIC: BYLADEM1KFB

Kontaktdaten
 

Schlingener Straße 18
87668  Rieden
0160 / 90692288

E-mail: bauhof-rieden@web.de

Bauhofleiter
Schneider Roman

Wie muss ich meine Hecke schneiden?

Es gilt, sogenannte Lichtraumprofile freizuhalten, die über dem Gehweg mindestens 2,50 Meter und über der Straße mindestens 4,50 Meter betragen (siehe Zeichnung). 

Bitte achten Sie auch darauf, dass Verkehrszeichen und Straßennamenschilder nicht einwachsen. Dies stellt insbesondere für die Verkehrssicherheit und das Auffinden z. B. durch Rettungsdienste ein Problem dar. 

Die Gemeinde Pforzen bittet im Interesse aller Mitbürger darum, dass Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückgeschnitten werden. Herzlichen Dank dafür!

 

Weitere Infos rund um die Gartengrenze finden Sie in diesem Flyer:

Rund um die Gartengrenze

Welche Unterlagen werden benötigt ?

Zur Beglaubigung muss immer das Original in deutscher Sprache vorgelegt werden

Folgende Dokumente (Unikate) dürfen nicht beglaubigt werden:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbekunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
  • Verträge (zuständig sind die Notare)
  • Handelsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)
  • Apostille / Überbeglaubigung (zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostallgäu in 87616 Marktoberdorf, Schwabenstr.11, Tel. 08342/911-0)

Ausnahme

  • Beglaubigungen vom deutschen Personalausweis oder Reisepass sind dagegen möglich
  • Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie vor der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Als Nachweis der Identität des Antragstellers(in) ist entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.

Folgende Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht möglich:

  • auf Verträgen und Erklärungen (z.B. Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten)
    Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen.
  • Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, außer sie sind von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt worden
  • Blankounterschriften (ohne zugehörigen Text)

Welche Gebühr wird erhoben ?

  • 5,00 Euro pro Beglaubigung

Bei jedem Landratsamt wird für den Bereich des Landkreises ein Gutachterausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen weiteren Gutachtern besteht. Er erfüllt die ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben (§ 193 BauGB).

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten.

Über folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Seite vom Landratsamt Ostallgäu:

http://www.buerger-ostallgaeu.de/bauamt.

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