Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund oder in geschlossenen Räumen eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten möchte und dafür die sogenannten Marktprivilegien (z. B. Befreiungen vom Ladenschluss- oder Feiertagsgesetz, Teilnahme ohne Reisegewerbekarte) in Anspruch nehmen möchte, benötigt dafür eine "Festsetzung" gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO).

Die Anmeldung sollte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.

Die Gebühr für die Erteilung einer Marktfestsetzung beträgt pro Tag 80,00 Euro. 

Zur Beantragung einer Marktfestsetzung verwenden Sie bitte unten stehendes Formular.

 

 

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Land-, Forst-, Almwirtschaft und gewerblichem Gartenbau (sog. "Mottfeuer")

Ab Freitag, 15. Mai 2020, sind Mottfeuer wieder erlaubt. Das Landratsamt Ostallgäu hat die bisher gültige Allgemeinverfügung aufgehoben. Dennoch wird empfohlen, nach Möglichkeit auf Mottfeuer zu verzichten. Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle führt erfahrungsgemäß immer wieder zu erheblichen Rauchentwicklungen und Luftverunreinigungen. Bei extrem trockener Witterung besteht zudem die Gefahr, dass sich das Feuer auf umliegende Flächen ausbreitet. So ist es in vielen Fällen ohne weiteres möglich, die Holzabfälle auch in der Nähe der Anfallstelle zusammenzutragen und hier dem natürlichen Abbauprozess zu überlassen.


 

Mottfeuer müssen nicht beim Landratsamt Ostallgäu angezeigt werden. Die Meldung muss am Tag der Verbrennung eigenständig direkt an die Integrierte Leitstelle in Kempten (Allgäu) unter Tel. (0831) 960 966 89 erfolgen. Die Vorgaben der Pflanzenabafallverordnung sind einzuhalten. Mottfeuer sind nur in bestimmten Ausnahmefällen gestattet. Auf das unten angefügte Merkblatt für Mottfeuer wird hingewiesen.

 

Was tun wenn die Tonne mal nicht reicht?

Für gelegentliche Übermengen gibt es bei der Gemeindeverwaltung einen 60-Liter Restmüllsack (Gebühr: 2,60 Euro). Diese Restmüllsäcke können zur Abholung einfach neben die Restmülltonne gestellt werden. 

 

 

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