Private Feuerwerke dürfen in der Gemeinde Rieden nur mit Genehmigung der Verwaltung veranstaltet werden.

 

Ansprechpartner:

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i. d. R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i. d. R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde anfragen) anerkannt.

Für die Ablegung der Fischerprüfung ist die Prüfungsbehörde in Starnberg zuständig. Die Adresse lautet:

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Institut für Fischerei

Staatliche Fischerprüfung

Postfach 11 46

82301 Starnberg

Tel. (08151) 26 92-0

Fax (08151) 26 92-170

www.LfL.bayern.de oder www.fischerpruefung.bayern.de

 

 

Führerscheinanträge können grundsätzlich auch in unserer Gemeindeverwaltung gestellt werden und werden dann von uns - sofern alle erforderlichen Unterlagen beiliegen - an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Ostallgäu weitergeleitet. 

Für Fragen rund um den Führerschein kontaktieren Sie bitte den Bürgerservice des Landratsamtes Ostallgäu unter Tel. (08342) 911-444.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Führerscheins kontaktieren Sie bitte direkt den Bürgerservice des Landkreises Ostallgäu.

 

 

 
Unter dem Link https://www.bundesjustizamt.de finden Sie alle wichtigen Information rund um das Führungszeugnis.
 
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann neben der persönlichen Vorsprache bei der Meldebehörde und online unmittelbar beim Bundesamt für Justiz auch schriftlich nach § 30 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) erfolgen. Bei einer schriftlichen Beantragung des Führungszeugnisses ist zur Überprüfung der persönlichen Angaben der antragstellenden Person gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 BZRG eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift erforderlich.

Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BFJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier in der Pressemitteilung: Pressemitteilung

Unter dem Link www.fuehrungszeugnis.bund.de gelangen Sie direkt auf die Seite des BJF und können ihr Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Sicherlich haben auch Sie schon einmal etwas verloren. 

Damit Sie nicht auf unsere Öffnungszeiten oder telefonische Erreichbarkeit angewiesen sind, können Sie hier auf der Internetseite der Gemeinde Rieden und auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen auf alle Informationen abgegebener Fundgegenstände in der VG Pforzen zugreifen. 

Vielleicht ist der von Ihnen vermisste Gegenstand dabei.

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