Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie dies bei der Gemeinde so früh wie möglich, spätestens jedoch 1 Woche vor Veranstaltung, schriftlich anzeigen. Bitte benutzen Sie hierfür das Formular "Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung".

Für die Abgabe von Speisen und Getränken kann zusätzlich eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) notwendig sein. Dies gilt insbesondere bei der Abgabe von Alkohol. Für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis verwenden Sie bitte das Formular "Antrag Gestattung".

Bei der Errichtung sogenannter "Fliegender Bauten" (Zelt, Bude, Bühne, Hüpfburg u. ä.) achten Sie bitte darauf, dass "Fliegenden Bauten" mit einer Grundfläche von über 75 qm² von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden müssen und daher mindestens 4 Wochen zuvor mit untenstehendem Formular beim Landratsamt Ostallgäu beantragt werden müssen.

Eine Mitteilung an die Gemeinde Pforzen ist jedoch trotzdem notwendig.

 

Leitfaden für Vereinsfeiern

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