Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt.

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist aus technischen Gründen nur in der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen, Bahnhofstraße 7, 87666 Pforzen möglich.

Zur Antragstellung benötigen wir:

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Augenfarbe und Körpergröße
  • persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten
  • das persönliche Erscheinen des Kindes wäre wünschenswert (Pflicht ab 10 Jahren)
  • eventuell Sorgerechtsbeschluss, wenn die Eltern nicht mehr verheiratet sind
  • eventuell Negativbescheinigung vom Jugendamt bei ledigen Personen
  • Geburtsurkunde

Hat das Kind bei Neuausstellung oder Verlängerung / Aktualisierung das 10. Lebensjahr bereits vollendet, muss bei der Beantragung im Passamt eine Unterschrift durch das Kind geleistet werden.

Hinweise zur Gültigkeit von Kinderreisepässen:

Kinderreisepässe haben seit dem 01. Januar 2021 bei der Ausstellung und Verlängerung nur noch eine einjährige Gültigkeitsdauer. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Wird ein Dokument gewünscht, das mehrere Jahre gültig ist, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Neuausstellung: 13,00 Euro
Verlängerung bzw. Aktualisierung des Lichtbildes: 6,00 Euro

Hier finden Sie Informationen, welches Ausweisdokument Sie für die Einreise in das jeweilige Land benötigen:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.jsp

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